Steuerliche Vorteile

Gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützen das Engagement von Stifterinnen und Stiftern, Spenderinnen und Spendern und räumen erweiterte steuerliche Vergünstigungen ein. 

So sind Zuwendungen zum  Kapital von gemeinnützigen Stiftungen frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer. 

Stifter und Zustifter können bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren steuermindernd ansetzen, wenn das Geld in den Kapitalgrundstock einer Stiftung fließt.

Spenden für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke können in jedem Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.

Zu weiteren Einzelheiten oder Fragen informieren wir Sie gerne persönlich  bzw. vermitteln Rat von fachkompetenter Stelle.