Hilfe ermöglichen!

Die Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihr Vermögen einem sozial-caritativen Zweck zukommen zu lassen.

Diözesancaritasdirektor Burkard SchrödersFoto: Frank Kind Photography, Aachen
"Helfen Sie mit und fördern Sie mit Ihrer ganz persönlichen Zustiftung oder Spende Kindern und Familien in Not. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!"

Stephan Jentgens,
Vorstandsvorsitzender und Diözesancaritasdirektor

Ihre Zustiftung

Mit einer allgemeinen Zustiftung können Sie die Arbeit der Stiftung dauerhaft unterstützen. Der von Ihnen gestiftete Betrag stockt das bereits vorhandene Stiftungsvermögen auf und bleibt damit auf Dauer erhalten. Schon eine einmalige Zustiftung stärkt die Grundlage für eine nachhaltige und langfristige Projektarbeit. Die mit dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge kommen unterschiedlichen Projekten, und damit Frauen, Kindern und Familien in Not, zugute.

Ihr Stiftungsfonds

Stiftungsfonds sind eine besondere Form der Zustiftung. In Absprache mit der Stiftung entscheiden Sie, im Rahmen der in der Stiftungssatzung benannten Zwecke, welche Projekte aus den Erträgen Ihrer Zustiftung gefördert werden sollen. Sie können dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben, so dass dieser über Ihren Tod hinaus mit der Hilfe für Frauen in Not verbunden bleibt.

Ihre Spende

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Familien und Kinder, die in Not geraten sind, unmittelbar. Ihre Zuwendung fließt nicht in das Stiftungskapital ein, sondern wird zeitnah für einzelne Projekte zur Verfügung gestellt. Auch Spenden aus Anlass von Jubiläen oder Geburtstagen zu Gunsten der Stiftung sind eine wertvolle Hilfe.