Ihre Erbschaft

Sie haben die Möglichkeit, die Bischöfliche Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" in Ihrem Nachlass zu bedenken. Die Stiftung als (Teil-) Erbin oder Vermächtnisnehmerin einzusetzen heißt, wertvolle Chancen und Perspektiven für Not leidende Kinder und Familien in unserem Bistum zu eröffnen.

Als rechtsfähige kirchliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts untersteht die Stiftung der Aufsicht des Bischöflichen Generalvikariates in Aachen. Sie ist von der Körperschafts-, Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Auch die laufenden Erträge der Stiftung können uneingeschränkt für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden, da sie ebenfalls keiner Besteuerung unterliegen. So dienen Spenden und Zuwendungen zu hundert Prozent dem Stiftungszweck.

Zu weiteren Einzelheiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch! Sprechen Sie uns an!