Tag des Testaments am 13. September - Vermächtnis für den guten Zweck!

Was bleibt über den Tod hinaus? Wie können und möchten Menschen ihren Nachlass ordnen und gut an die nächste Generation, eine Stiftung oder einen wohltätigen Verein weitergeben? Zum „Tag des Testaments“ macht die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ darauf aufmerksam, wie Menschen mit Ihrem Nachlass Gutes tun können.

Tag des Testamentes 2018 09

Für die meisten Menschen ist es eine emotionale, manchmal auch unangenehme Situation: sich mitten im Leben mit dem Thema Testament und Vorsorge im Alter und bei Krankheit zu beschäftigen. Dennoch wollen sie alles zeitig und gut regeln: für sich selbst, für den Partner, die Kinder, die nächste Generation, für das, was einem am Herzen liegt.

Einige Menschen fragen sich bei solchen Überlegungen auch, welche Spuren sie hinterlassen möchten, welche Themen ihnen auch über das Lebensende hinaus wichtig sind, welche weiterverfolgt und unterstützt werden sollen. Manche möchten vielleicht der Gesellschaft auch etwas zurückgeben, indem sie sich für Menschen einsetzen, deren Leben unter keinem glücklichen Stern steht, weil sie unter Armut, Krankheit oder Ausgrenzung leiden.

Erben und Vererben ist ein komplexes Thema. Gesetzliche Feinheiten sind zu beachten. Gute Absichten alleine genügen oft nicht, um seinen Nachlass im Sinne aller Beteiligten zweifelsfrei zu ordnen. Um Streit und Konflikte zu vermeiden, sollte man die Möglichkeiten nutzen, bereits zu Lebzeiten Regelungen zu treffen.

In einem Testament kann der Erblasser grundsätzlich frei bestimmen, wer was aus dem eigenen Vermögen und unter welchen Umständen erhalten soll. Unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge kann er einen oder mehrere Erben bestimmen. Dabei können auch wohltätige Organisationen wie die gemeinnützige Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ zum Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Nur die Ansprüche aus dem Pflichtteil bleiben grundsätzlich bestehen.

Mit der Entscheidung, eine Stiftung wie die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ als Erbin oder Teilerbin einzusetzen oder zu Lebzeiten zu stiften, ist das Vermächtnis mehr als nur ein Finanzielles: Stifterinnen und Stifter hinterlassen wertvolle Chancen und Perspektiven für soziales Engagement und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die „Mutter und Kind-Stiftung“ im Bistum Aachen übernimmt als Treuhänderin die Verwaltung, Beratung und wenn gewünscht Begleitung der Initiativen privater und institutioneller Stifter.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der kirchlichen Beratungsdienste, Einrichtungen und Hilfsangebote für schwangere Frauen, Mütter und Kinder, Paare und Familien in Notlagen.
Anliegen der Stiftung ist es insbesondere, die vielfältigen Maßnahmen für den Schutz ungeborener Kinder, deren Mütter und Familien zu unterstützen, und auch nach der Geburt rechtzeitig und kompetent zu helfen.

Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie nähere Informationen über die unterschiedlichen Formen des Stiftens sowie die steuerlichen Möglichkeiten der Nachlassgestaltung für den guten Zweck.