Bischöfliche Stiftung richtet Soforthilfefonds für Frauenhäuser ein

Der Beirat der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat beschlossen, für einen Zeitraum von drei Jahren einen Soforthilfefonds für die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen einzurichten. Der Fonds wird mit einem jährlichen Betrag von 25.000 Euro aus Stiftungsmitteln ausgestattet. Er ist zunächst bis 2021 befristet.

News Gruppenbild zum Soforthilfefonds fuer die fuenf katholischen Frauenhaeuser 2019 10 08Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat einen Soforthilfefonds für die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen aufgelegt. Martin Novak (hinten), geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Stiftung, stellte gemeinsam mit Vertreterinnen der Frauenhäuser und der sie tragenden Verbände den Fonds vor. Auf dem Foto sind (v.l.) zu sehen Hülya Gökgöz-Corsten (Leiterin des Frauenhauses des SkF Aachen), Tanja Himer (Geschäftsführerin des SkF Krefeld), Astrid Samuel (stellvertretende Geschäftsführerin SkF Viersen), Karoline Steffens (Geschäftsführerin SKFM Heinsberg), Birgit Richters (stellvertretende Geschäftsführerin SkF Mönchengladbach), Sabine Machado (Sozialpädagogin des Frauenhauses des SkF in Mönchengladbach) und Sigrid Nolde (Leiterin des Frauenhauses des SkF Viersen). Foto: DiCV Aachen

„Frauenhäuser sind ein wichtiges Glied in der Kette von Hilfen für Mütter und Kinder. Gerade für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, sind sie ein Zufluchtsort. Zwar erfolgt die Finanzierung dieser Häuser über öffentliche Mittel. Aber es gibt Ausgaben in den Häusern, die nicht gedeckt sind, aber unbürokratisch und schnell bewilligt werden müssen. Deshalb hat die Bischöfliche Stiftung den Soforthilfefonds eingerichtet“, sagt Martin Novak, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Stiftung.

Die Stiftung sei damit einer Bitte der fünf katholischen Frauenhäuser in Aachen, Erkelenz, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen nachgekommen, fährt Novak fort. „Gemeinsam mit den Frauenhäusern hat die Stiftung einen Kriterienkatalog entwickelt, welche Kosten förderfähig sind. Damit möchte die Stiftung sicherstellen, dass der Soforthilfefonds möglichst nah dran ist an den Notwendigkeiten der Frauenhäuser.“ Fördermittel aus dem Soforthilfefonds werden von der Stiftung nur bewilligt, wenn sichergestellt ist, dass die Träger der Frauenhäuser keine ausreichenden eigenen oder Finanzmittel anderer Kostenträger einsetzen können.

Nach dem gemeinsam von Stiftung und Frauenhäusern erarbeiteten Kriterienkatalog sind aus dem Soforthilfefonds folgende Kosten förderfähig:

  • Kosten für die Erstversorgung für Mutter und Kind bei der Aufnahme im Frauenhaus, zum Beispiel für die Anschaffung von Kleidung und Schuhen, Pflegemitteln, Hygienebedarf, Spiel- und Schulmaterial, Medikamenten, Handy/Handykarten, oder für ein kleines Startgeld
  • Fahrtkosten, zum Beispiel für Botschafts-, Familienbesuche, beim Wechsel in ein anderes Frauenhaus
  • Teilnehmerkosten, zum Beispiel für Freizeit und Ferienmaßnahmen, Kursusgebühren, Ausflüge, Projekte, Eintrittsgelder etc.
  • Aufenthaltskosten im Frauenhaus, zum Beispiel für Teil- oder Selbstzahler wie etwa Schülerinnen, Studentinnen oder Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus
  • Kosten für Geburtstagsgeschenke, zum Beispiel für die Kinder sowie Ausrichtung von jahreszeitlichen Festen
  • Gebühren, zum Beispiel für Ausweispapiere und die Ausstellung anderer Dokumente.
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug, zum Beispiel in eine neue Wohnung, sowie Handwerkerkosten, Möbel, Hausrat, Lagerkosten etc.
  • Sonstiges, zum Beispiel Dolmetscherkosten, Friseurbesuche, Anschaffung von Fahrrädern, Ausstattung eines Sportraumes etc.

Sigrid Nolde, Leiterin des Frauenhauses des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Viersen, freut sich, dass die Stiftung den Fonds eingerichtet hat. „Das Geld des Bischöflichen Fonds erleichtert dem Team des Frauenhauses Viersen die Arbeit mit den Frauen ungemein, da wir unbürokratisch in Notlagen helfen und den Frauen und Kindern auch schöne Erlebnisse ermöglichen können. Ich denke da zum Beispiel an einen Ausflug ins Freibad im vergangenen heißen Sommer.“ Karoline Steffens, Geschäftsführerin des SKFM in Heinsberg, sagte, aus dem Fonds könne der Verband ohne großen Verwaltungsaufwand Kosten decken, die nicht refinanziert würden. Als Beispiele nannte sie unter anderem Kosten für die Fahrten zu Botschaften, um Papiere zu beschaffen, oder Aufwendungen für Dolmetscher. Birgit Richters, stellvertretende Geschäftsführerin des SkF Mönchengladbach, sagte, durch den Soforthilfefonds werde die Wertschätzung deutlich, die das Bistum und die Caritas der Arbeit der Frauenhäuser entgegenbringen, die meist im Verborgenen geschehe. Tanja Himer, die Geschäftsführerin des SkF Krefeld, sagte, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei für das Frauenhaus des Verbandes ein großes Problem. Nun dank des Fonds in Notsituationen unbürokratisch helfen zu können sei für den Verband eine große Entlastung. Hülya Gökgöz-Corsten, Leiterin des Frauenhauses des SkF Aachen, sagte, wenn man sich anschaue, wie die Frauen oft ins Frauenhaus kämen, könne man ermessen, welche große Hilfe der Fonds sei. Mehr als 60 Prozent der Frauen kämen wegen häuslicher Gewalt ins Frauenhaus. Viele hätten kein eigenes Konto oder Bargeld und kämen nur mit den Dingen, die sie am Leibe trügen.

Seit 2002 unterstützt die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, die der Bischof von Aachen und der Caritasverband für das Bistum Aachen gegründet haben, das große Netzwerk kirchlicher Beratungsdienste, Einrichtungen und Hilfsangebote für schwangere Frauen, Mütter und Kinder, Paare und Familien in Notlagen. Die Stiftung will einen Beitrag dazu leisten, die Lebensbedingungen für Kinder und Familien im Bistum Aachen dauerhaft zu verbessern. Ihr Anliegen ist es insbesondere, die vielfältigen Maßnahmen für den Schutz ungeborener Kinder zu unterstützen und auch kirchliche und caritative Angebote für die Zeit nach der Geburt zu fördern. Die Stiftung verfügt über ein Stiftungskapital von rund einer Million Euro. Seit 2004 hat sie rund 428.000 Euro an kirchliche Träger vergeben.