Transparente Zivilgesellschaft

Der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist es ein Anliegen, transparent, einfach und klar über ihre Struktur, ihr Engagement sowie die Mittelherkunft und -verwendung zu informieren.  Deshalb hat sie sich der "Initiative transparente Zivilgesellschaft" angeschlossen.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
Kapitelstraße 3
52066 Aachen
Gründungsjahr: 2001

2. Satzung

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ wurde im Jahre 2001 zunächst als unselbständige Stiftung unter treuhänderischer Verwaltung des Bistums Aachen gegründet. Bis heute verfolgt sie mit ihrer Förderarbeit folgende Ziele:

  • Unterstützung der kirchlichen Beratungsstellen „Rat und Hilfe“ im Bistum Aachen.
  • Unterstützung familienorientierter kirchlicher Beratungsdienste im Bistum Aachen.
  • Förderung von Projekten kirchlicher Träger im Bistum Aachen, die Frauen und Kinder, Alleinerziehende und Familien in wirtschaftlichen, sozialen und seelischen Notlagen unterstützen.
  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit für die Würde der Frau, das Lebensrecht und den Schutz ungeborener Kinder.

Aus der Satzung ergeben sich die Förderrichtlinien. Diese finden Sie hier.

Im Jahre 2004 wurde die Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt und als solche mit Datum vom 21. Dezember 2004 von der Bezirksregierung Köln anerkannt.
Seit 2006 befindet sich die Geschäftsstelle der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ im Haus der Caritas, Kapitelstraße 3 in 52066 Aachen.

Die Satzung der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

3. Freistellungsbescheid

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt - St.-Nr. 201/5906/4350 vom 22.09.2020 für den Zeitraum 2017 bis 2019 wegen der Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt.

Freistellungsbescheid vom 17.11.2023

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Stiftungsbeirat

  • Generalvikar Pfr. Jan Nienkerke (Vorsitzender)
  • Pfr. Hannokarl Weishaupt (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Christoph Bückers
  • Mechtild Jansen († 26.01.2025)
  • Renate Philippen
  • Rosemarie Scheithauer
  • Schwester Maria Ursula Schneider SPSF

Vorstand

  • Stephan Jentgens (Vorstandsvorsitzender)
  • Andrea Veelken (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende)
  • Martin Novak (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

5. Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht 2024

6. Personalstruktur

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ verfügt nicht über eigenes Personal. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. nehmen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses verwaltende und geschäftsführende Aufgaben für die Stiftung wahr. Die Mitglieder des Stiftungsbeirates arbeiten ehrenamtlich.

7. Angaben zur Mittelherkunft

Bilanz zum 31. Dezember 2024
Das Stiftungsvermögen besteht laut Stiftungsgeschäft i.V.m. § 4 Abs. 1 der Satzung aus einem Anfangskapital von EUR 511.291,88 (DM 1.000.000,00). 

Das Eigenkapital der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ belief sich zum 31.12.2024 auf 1.108.986,82 Euro. Die freie Rücklage der Stiftung nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO betrug zum Bilanzstichtag 89.989,82 Euro.

Die Stiftung erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von insgesamt 63.073,70 Euro. Den Erträgen standen Aufwendungen in Höhe von 26.466,12 Euro gegenüber. Spenden und Zuwendungen erhielt die Stiftung in Höhe von 1.626,83 Euro.

Die Bilanz zum 31.12.2024 können Sie hier einsehen.

Die Prüfungsgesellschaft VBR Hündgen Schreiber Wollseiffen und Partner mbB, prüfte die Jahresrechnung der Stiftung nach dem Prüfstandard IDW PS 740. Er stellte die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses fest; die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Der Soforthilfefonds für die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen wurde mit 25.000,00 Euro ausgestattet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Jahr 2024 können Sie hier einsehen.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist eine selbständige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß § 2 i.V.m § 13 Abs. 1 StiftG NRW. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht des Generalvikariates des Bistums Aachen.

10. Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Der Bischöfliche Stuhl unterstützte die Fördertätigkeit der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ durch einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.