Transparente Zivilgesellschaft

Der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist es ein Anliegen, transparent, einfach und klar über ihre Struktur, ihr Engagement sowie die Mittelherkunft und -verwendung zu informieren.  Deshalb hat sie sich der "Initiative transparente Zivilgesellschaft" angeschlossen.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
Kapitelstraße 3
52066 Aachen
Gründungsjahr: 2001

2. Satzung

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ wurde im Jahre 2001 zunächst als unselbständige Stiftung unter treuhänderischer Verwaltung des Bistums Aachen gegründet. Bis heute verfolgt sie mit ihrer Förderarbeit folgende Ziele:

  • Unterstützung der kirchlichen Beratungsstellen „Rat und Hilfe“ im Bistum Aachen.
  • Unterstützung familienorientierter kirchlicher Beratungsdienste im Bistum Aachen.
  • Förderung von Projekten kirchlicher Träger im Bistum Aachen, die Frauen und Kinder, Alleinerziehende und Familien in wirtschaftlichen, sozialen und seelischen Notlagen unterstützen.
  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit für die Würde der Frau, das Lebensrecht und den Schutz ungeborener Kinder.

Aus der Satzung ergeben sich die Förderrichtlinien. Diese finden Sie hier.

Im Jahre 2004 wurde die Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt und als solche mit Datum vom 21. Dezember 2004 von der Bezirksregierung Köln anerkannt.
Seit 2006 befindet sich die Geschäftsstelle der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ im Haus der Caritas, Kapitelstraße 3 in 52066 Aachen.

Die Satzung der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

3. Freistellungsbescheid

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt - St.-Nr. 201/5906/4350 vom 22.09.2020 für den Zeitraum 2017 bis 2019 wegen der Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt.

Freistellungsbescheid vom 22.09.2020

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Stiftungsbeirat

  • Weihbischof Dr. Johannes Bündgens, Vorsitzender
  • Generalvikar Dr. Andreas Fric, Stellvertretender Vorsitzender
  • Monika Karim
  • Hans Mülders
  • Renate Philippen
  • Rosemarie Scheithauer
  • Schwester Maria Ursula Schneider SPSF

Vorstand

  • Stephan Jentgens (Vorstandsvorsitzender)
  • Ferdinand Plum (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
  • Martin Novak (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

5. Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht 2021

6. Personalstruktur

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ verfügt nicht über eigenes Personal. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. nehmen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses verwaltende und geschäftsführende Aufgaben für die Stiftung wahr. Die Mitglieder des Stiftungsbeirates arbeiten ehrenamtlich.

7. Angaben zur Mittelherkunft

Bilanz zum 31. Dezember 2021
Das Stiftungsvermögen besteht laut Stiftungsgeschäft i.V.m. § 4 Abs. 1 der Satzung aus einem Anfangskapital von EUR 511.291,88 (DM 1.000.000,00). Das Stiftungskapital der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ inklusive Rücklagen belief sich zum 31.12.2021 auf 1.073.395,21 Euro.

Die Stiftung erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von insgesamt 35.281,60 Euro. Den Erträgen standen Aufwendungen in Höhe von 51.185,37 Euro gegenüber.

Die Bilanz zum 31.12.2021 können Sie hier einsehen.

Der Jahresabschluss wurde von Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR - Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB durch Herrn Hans-Jörg Schreiber geprüft. Der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Aus den Erträgen der Stiftung wurden im Jahr 2021 zwei sozial-caritative Projekte mit rund 10.000,00 Euro unterstützt. Darüber hinaus wurde der Soforthilfefonds für die katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen erneut mit 25.000,00 Euro ausgestattet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Jahr 2021 können Sie hier einsehen.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist eine selbständige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß § 2 i.V.m § 13 Abs. 1 StiftG NRW. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht des Generalvikariates des Bistums Aachen.

10. Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Das Bistum Aachen unterstützte die Fördertätigkeit der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ durch einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.